Eventuelle Gewährleistungsansprüche gemäß den Gewährleistungsvereinbarungen der Firma Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH können erst nach Schadensfeststellung geklärt werden.
Voraussetzung für Gewährleistungsregulierungen:
- gerätespezifischer Kaufbeleg/Rechnung ODER Inbetriebnahmeprotokoll
- Nachweis der durch die Trinkwasser-Installationsvorschrift DIN EN 806-5 und vom Hersteller vorgeschriebenen jährlichen Gerätewartung (Wartungsprotokolle o. Wartungs-Checklisten), wenn das Gerät älter als 1 Jahr ist.
Ohne vorliegende Dokumente aus 1. oder 2. ist eine Gewährleistungsbearbeitung durch den Hersteller Grünbeck nicht möglich!